In Hamburg sagt man Tschüss! Neue Corona-Regeln jetzt an Schulen
So langsam geht‘s tatsächlich ans locker machen: Kontaktbeschränkungen und Sperrstunde fielen am Samstag und ab heute fallen Maßnahmen an Hamburgs Schulen.
Hamburg – Am Samstag, 19. Februar 2022, fielen in Hamburg erste Coronaregeln. Nach Monaten entfallen die Sperrstunde in der Gastronomie und die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Nun, ab Montag, 21. Februar 2022, gibt es auch erste Lockerungen an Hamburger Schulen. Die Schüler müssen ab sofort keine Masken mehr im Sport-Unterricht tragen. Außerdem dürfen sie wieder an jahrgangsübergreifenden Kursen teilnehmen und gemeinsam in der Mensa Mittag essen.
Die generelle Maskenpflicht im Unterricht und das dreifache Testen in der Woche bleibt noch mindestens bis zum 5. März verpflichtend. Dann tritt die nächste Lockerungsstufe in Kraft. (Update vom 21. Februar 2022)
Erstmeldung vom 19. Februar 2022: Tschüss Kontaktbeschränkung und Sperrstunde – diese Regeln gelten in Hamburg nicht mehr
In Hamburg ist die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Regeln am Samstag in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene können sich seit Mitternacht wieder in unbegrenzter Zahl privat treffen. Außerdem wurden das Alkoholverkaufsverbot für den Handel und die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Bis dato mussten Lokale um 23.00 Uhr schließen, Alkohol durfte schon nach 22.00 nicht mehr verkauft werden.
Der Außer-Haus-Verkauf offener Getränke bleibt aber auch nach der am Freitag geänderten Eindämmungsverordnung verboten, wie die Sozialbehörde mitteilte.
Stadt | Hansestadt Hamburg |
Neuinfektionen (18.2.2022) | 1145,7 |
Inzidenz (18.2.2022) | 1178 |
Hospitalisierungsrate (18.2.2022) | 3,1 |
Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts.
Wie schon im Einzelhandel wurde nun auch in Museen, Gedenkstätten, Archiven, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks das 2G-Zugangsmodell (geimpft oder genesen) durch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher über 14 Jahre ersetzt. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit, bei über Sechsjährigen reicht eine medizinische Maske.
Alle Corona-Beschränkungen auf öffentlichen Spielplätzen wurden ebenfalls gestrichen. Bisher durften die Spielplätze von unter Siebenjährigen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten genutzt werden. Außerdem gab es ein Abstandsgebot für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren.

Mit der neuen Verordnung hat der Senat den ersten von drei Öffnungsschritten umgesetzt, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch beschlossen hatten. Am 4. März soll der zweite Schritt unter anderem mit der Öffnung von Musikclubs und Diskotheken nach der 2G-plus-Regel, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder ersatzweise Auffrischungsimpfung, folgen.
Wo in Hamburg noch Corona-Tests möglich sind, zum Beispiel am Hauptbahnhof, lesen Sie hier.
Voraussetzung ist, dass die Lage in den Krankenhäusern weiter stabil bleibt. Auch Ungeimpfte sollen dann mit negativem Corona-Test wieder in Restaurants und Hotels dürfen. Zudem wird bei Groß- und Sportveranstaltungen in Innenräumen wieder eine Auslastung von bis zu 60 Prozent möglich, maximal aber 6000 Menschen. Im Freien kann die Kapazität bis 75 Prozent ausgenutzt werden - bis zu einer Höchstzahl von 25 000 Menschen.
Wenn alles gut läuft und das Gesundheitswesen nicht an seine Grenzen kommt, sollen dann laut Beschluss von Bund und Ländern am 20. März alle wesentlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. (dpa) *24hamburg.de ist ein Angebot der IPPEN.MEDIA.