G20: Polizei räumt rechtswidrigen Einsatz ein
Die Polizei Hamburg hat nun eingeräumt, dass es beim G20-Gipfel zu einem rechtswidrigen Einsatz gekommen ist. Verfolgung des Falls unwahrscheinlich.
Hamburg – Fünf Jahre nach G20 in Hamburg hat die Polizei die Rechtswidrigkeit einer Gewaltanwendung gegen zwei Radfahrer anerkannt. Das Verwaltungsgericht bestätigte auf Antrag der beiden Betroffenen die Rechtswidrigkeit in zwei Urteilen. Eine weitere rechtliche oder gar strafrechtliche Wertung des Polizeieinsatzes sei damit nicht verbunden, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Verwaltungshandeln könne aus ganz unterschiedlichen Gründen rechtswidrig sein, manchmal reichten formale Fehler.
Name | G20 Gipfel Hamburg 2017 |
Ort des Gipfels: | Hamburg |
Dauer des Gipfels: | 07. - 08. Juli 2017 |
Teilnehmer des Gipfels: | 19 Staaten und die EU, plus 7 Gastteilnehmer |
Polizei Hamburg: Beamten reißen Frau von Fahrrad und brechen ihr den Arm
Die damals 28-jährige Frau und der 32-jährige Mann seien in der Nacht zum 8. Juli 2017 auf der Straße Holstenglacis unterwegs gewesen, teilten die Anwälte der Kläger mit. Auf ihrem Nachhauseweg hätten sie eine nicht geschlossene Polizeiabsperrung passieren wollen. Die sächsischen Beamten hätten sich den Radfahrern in den Weg gestellt und die Frau so vom Fahrrad gerissen, dass sie sich einen Arm gebrochen habe. Die Polizisten hätten sie an einer Verkehrsinsel verletzt zurückgelassen. Der um Hilfe rufende 32-Jährige sei abgedrängt und mehrfach geschlagen worden.

Polizei Hamburg: Weitere Aufklärung des Falls unwahrscheinlich
Bei einem Erörterungstermin im Mai 2022 habe das Gericht einen Vergleich angeregt, hieß es. Die Kläger hätten das abgelehnt und eine öffentliche Beweisaufnahme gefordert. Dem sei die Polizei nun zuvorgekommen, indem sie den Anspruch der Kläger in beiden Verfahren anerkannt habe. Die Polizei erklärte ihrerseits, dass eine weitere Aufklärung des Sachverhalts durch Zeugenvernehmungen nicht zu erwarten sei. Kürzlich ist bekannt geworden, dass auch viele Straftaten, die den G20-Gegnern zur Last gelegt werden, zu verjähren drohen.
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Gericht rechnet Handeln der sächsischen Beamten der Polizei Hamburg zu
Das Gericht wies darauf hin, dass das Handeln der sächsischen Beamten der Polizei Hamburg zuzurechnen sei. Hamburg hatte damals Polizeiverstärkung aus anderen Bundesländern angefordert. (mit Material der dpa)