Führerschein-Umtausch in Hamburg: Keine freien Termine – was kann ich tun?
Bis 19. Januar 2022 müssen einige Jahrgänge ihre alten Führerscheine gegen einen neuen getauscht haben. Problem: Es gibt in Hamburg keine Termine. Was nun zu tun ist.
Hamburg – Damit bis 2033 alle einheitliche und fälschungssichere Führerscheine besitzen, wird in Deutschland nun etappenweise getauscht. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins, in einigen Fällen auch Geburtsjahr, muss der deutsche Führerschein zu einem festgelegten Termin in einen europäischen Führerschein getauscht werden. Die erste Gruppe der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ist zuerst an der Reihe. Bis 19. Januar 2022 muss getauscht werden.
Problem: In Hamburg gibt es bis März keine freien Termine.
Tausch nach Geburtsjahr | Datum für Führerscheintausch |
Geburtsjahr 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
Geburtsjahr 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
Geburtsjahr 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
Geburtsjahr 1971 und später | 19. Januar 2025 |
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab 1999 siehe unten |
Führerschein-Umtausch in Hamburg: Bis März 2022 keine Termine frei – droht ein Bußgeld?
In der Regel droht allen, die ihren Führerschein nicht bis zum Ende der offiziellen Tauschfrist getauscht haben, ein Bußgeld. Laut Hamburger Abendblatt liegt dieses bei zehn Euro – es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings müssen sich Menschen, die noch keinen Termin gemacht haben, mit Frist 2022 jetzt keine großen Sorgen machen. Laut Verkehrsbehörde gilt zunächst eine Überbrückungszeit von sechs Monaten, schließlich handele es sich bei dem Tausch um eine „bundesweite Herausforderung“, heißt es im Abendblatt. Allerdings sollten Betroffene sich dennoch um einen zeitnahen Termin bemühen.

Wichtig zu wissen: Mit Ablauf der Frist endet nicht die Fahrerlaubnis der Personen. Lediglich das Dokument Führerschein als solches verliert seine Gültigkeit. Ähnlich ist es bereits für den Personalausweis in Deutschland geregelt.
Datum für Führerschein-Umtausch für Führerscheine mit Ausstellungsdatum nach 1999
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Personen, die ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein, sofern sie noch Autofahren, bis spätestens 1. Januar 2033 umgetauscht haben.
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Welche Dokumente brauche ich für den Führerschein-Umtausch und wo bekomme ich in Hamburg einen Termin?
Wer seinen Führerschein tauschen möchte, kann je nach Verfügbarkeit einen Termin über das Online-Terminvergabe Portal des Landesbetrieb Verkehr (lbv) vereinbaren.
Für den Führerschein-Umtausch benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der alte beziehungsweise aktuelle Führerschein. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Der neue Führerschein wird dann anders als der alte nicht mehr unendlich gültig sein, sondern muss alle 15 Jahre erneut werden.
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Für Personen, die ihren Führerschein nach 19. Januar 2013 bekommen oder sich einen neuen haben ausstellen lassen, laufen die 15 Jahre bereits. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.