Tausende Mieter betroffen: So hoch steigen jetzt die Indexmieten in Hamburg
Indexmietverträge sind immer beliebter geworden und verknüpfen Mieterhöhungen mit der Inflation. Das wird für Mieter in Hamburg jetzt sehr teuer.
Hamburg – Wer in den letzten Jahren einen Mietvertrag abgeschlossen hat, hat dort möglicherweise eine Indexmiete drinstecken. Sie setzt klar fest, welche Möglichkeiten der Vermieter zur Mieterhöhung hat. Bisher war das ein guter Deal für Mieter, sie sind dabei ohne große Kosten-Explosionen weggekommen. Doch aufgrund des besonderen Aufbaus der Indexmiete stehen jetzt plötzlich große Mieterhöhungen ins Haus – auch bei Tausenden Verbrauchern in Hamburg. Was ein Indexmietvertrag genau ist und warum auf Mieter jetzt erhebliche finanzielle Belastungen zukommen, erklärt 24hamburg.de.
Name: | Freie und Hansestadt Hamburg |
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Fläche: | 755,2 Quadratkilometer |
Bevölkerung: | rund 1,9 Millionen (Stand Dezember 2021) |
Bestandswohnungen: | rund 976.700 (Stand Dezember 2020) |
Ukraine-Krieg und Gaskrise: Inflation treibt die Preise und Indexmiete in Hamburg
In einem Indexmietvertrag erfolgen eventuelle Mieterhöhungen nicht willkürlich oder nach Vereinbarung – wie etwa bei der Staffelmiete –, sondern der Vermieter darf einmal alle zwölf Monate die Miete entsprechend des Verbraucherpreisindexes erhöhen. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt festgesetzt und die Entwicklung dieses Indexes ist gleichzusetzen mit der Inflationsrate. Das war für Vermieter bisher eher etwas Positives, denn in den letzten Jahren ist der Verbraucherindex regelmäßig nur um ein bis zwei Prozent gestiegen – 2020 betrug der Anstieg sogar nur 0,5 Prozent. Wahrscheinlich haben viele Vermieter bisher sogar auf eine Mieterhöhung verzichtet, weil die Veränderungen eben zu klein waren. Doch beim Stichwort Inflation sollte mittlerweile bei jedem die Alarmglocken klingeln.
Denn aufgrund des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen Lieferengpässen und Energie-Notständen sind die Preise für Waren und Güter auch in Deutschland rasant gestiegen. Diese Verteuerung nennt man Inflation. Und laut des Statistischen Bundesamtes liegt die Inflationsrate im Juli 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat bei satten 7,5 Prozent. Für August rechnet das Bundesamt sogar mit 7,9 Prozent Verteuerung.
Indexmietverträge: Mieter zahlen doppelt für steigende Energiepreise
Für Mieter mit Indexmieten bedeutet das konkret: Wenn der Vermieter im letzten Jahr keine Mieterhöhung geltend gemacht hat, kann er das jetzt tun – und die Miete um bis zu 7,9 Prozent anheben. Fällig wird die erhöhte Miete dann schon zur übernächsten Mietzahlung, nachdem die Information per Brief beim Mieter angekommen ist.
Das erscheint bei näherer Betrachtung nicht ganz fair. Denn Verbraucher leiden bereits unmittelbar unter der Inflation, weil sie für Nahrungsmittel und Strom- und Gaspreise deutlich mehr zahlen müssen. Da allein die Tatsache, dass die Sachen teurer werden, als Grundlage genommen wird, auch die Miete zu erhöhen, zahlen Bürger mit Indexmietverträgen faktisch doppelt für die Inflation – eine ungeheure finanzielle Belastung.
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Außerdem: In die Berechnung des Verbraucherpreisindexes fließt mit fast ein Fünftel des Gewichts auch die monatliche Kaltmiete ein. Erhöhen die Vermieter jetzt aufgrund der Inflation die Mieten, steigt dementsprechend auch der entsprechende Kostenpunkt in den Berechnungen und der Verbraucherpreisindex weiter. Und ein höherer Verbraucherpreisindex bedeutet, wie gerade gelernt, dass Vermieter mit Indexverträgen weiter an den Mieten drehen können. Ein teurer Teufelskreis.
Was ist der Verbraucherpreisindex?
„Der Verbraucherpreisindex misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen“, heißt es auf der Seite des Statistischen Bundesamtes. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat bzw. zum Vorjahr wird als Teuerungsrate oder als Inflationsrate bezeichnet.
Beim Berechnen des Verbraucherpreisindex bzw. der Inflationsrate verwendet das Bundesamt einen sogenannten „Warenkorb“, der 650 Güterarten umfasst und sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekauften Waren und Dienstleistungen repräsentiert.
Wohnen in Hamburg: Immer mehr Indexmietverträge
In Hamburg – generell ein teures Pflaster für Mieter – sind hauptsächlich Bürger in Neubauten betroffen, wie die Linksfraktion durch eine Anfrage an den Hamburger Senat herausfand. Fast die Hälfte der Mieter in Häusern aus dem Jahr 2011 bis 2015 sind mit Indexmietverträgen ausgestattet. Insgesamt beträgt der Anteil der Indexverträge in Hamburg wohl noch unter zehn Prozent – allerdings haben sich die Verträge seit 2017 mehr als verdoppelt.
Für Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, sind die Zahlen erschreckend und die Mietverträge ein Unding:
Zehntausende Haushalte sehen sich nicht nur mit dramatisch gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen konfrontiert, sie zahlen die Inflation auch noch im Rahmen ihres Indexmietvertrages doppelt.
Das Problem hat die Verwaltung der Hansestadt Hamburg durchaus auch schon erkannt. Dorothee Stapelfeldt (SPD), zuständige Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, sieht gesetzlichen Nachholbedarf, weil die Indexmiete theoretisch ohne Begrenzung angehoben werden kann.
Denn weder die Mietpreisbremse noch die Kappungsgrenze (die besagt, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigen dürfen) greifen bei den Indexmietverträgen. „Das heißt, es gibt hier zwei Begrenzungsnotwendigkeiten und wir haben vor, mit einer Bundesratsinitiative diese auch anzugehen“, versprach die Senatorin gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk den Wunsch nach Verbesserung.
Linke und Mieterverein fordern: Indexmieten verbieten!
Für Heike Sudmann und die Hamburgische Linksfraktion ist das nicht gut genug: „Das ist zu wenig und kommt viel zu spät und es reicht überhaupt nicht. Wir brauchen einen klaren Schnitt: Ein Verbot von Indexmietverträgen und einen Mietendeckel, um den Vermieter:innen diese Möglichkeit des Einfahrens von Extragewinnen in Krisenzeiten schnellstens zu nehmen.“
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Das sieht auch Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin vom Hamburger Mieterverein „Mieter helfen Mietern“, so: Ein Indexmietvertrag, bei dem die Mieterhöhung in einem Jahr einen Prozent und im nächsten acht Prozent betragen kann, das sei „wie eine Wette, die man auf die Miete abschließt“, sagte sie dem NDR: „Und das kann nicht sein.“
Eigentlich solle es nur darum gehen, was die ortsübliche Vergleichsmiete sei, so Sonnemann, die daraus die gleiche Schlussfolgerung zieht wie Heike Sudmann: „Das heißt, Indexmieten müssen verboten werden.“ Denn selbst, wenn man eine günstige Ecke in der Hansestadt gefunden hat, bedeuten Indexmieten in Krisenzeiten eine doppelte Belastung.