Anklage gegen Hamburger Ex-Chef der Grünen – wegen gewerbsmäßiger Untreue

Der 55-jährige Angeklagte wird beschuldigt, gewerbsmäßig Untreue in 121 Fällen begangen zu haben, teilweise in Verbindung mit Betrug und Urkundenfälschung.
Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat am 16. Februar 2023 das Hauptverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bezirk Hamburg-Mitte, Michael Osterburg, eröffnet und damit die Anklage zugelassen.
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Ehemaligen Vorsitzenden der GRÜNEN-Fraktion muss vor Gericht – gewerbsmäßig Untreue in 121 Fällen?
Der 55-jährige Angeklagte wird beschuldigt, gewerbsmäßig Untreue in 121 Fällen begangen zu haben, teilweise in Verbindung mit Betrug und Urkundenfälschung. Die Kammer hat befunden, dass der Angeklagte hinreichend verdächtig ist, und schätzt die Summe der mutmaßlich veruntreuten Fraktionsgelder auf knapp 33.000 Euro
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Diese Summe ist geringer als die von der Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung vom 12. Oktober 2022 benannte Summe (34.500 Euro), da die Anschaffung eines Notebooks, die ebenfalls Gegenstand der Anklage war, nachträglich von der Verfolgung ausgenommen wurde. Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch, 19. April 2023, starten.
Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), die im fraglichen Zeitraum Osterburgs Lebensgefährtin war, sei vorerst nicht als Zeugin geladen, hieß es. Angesetzt sind zunächst neun Verhandlungstage.