Corona-Testpflicht an Hamburgs Schulen: Beschwerde vor Gericht erfolgreich!
Zweimal pro Woche unter Aufsicht: Die Corona-Testpflicht in Hamburgs Schulen gilt nach dem Urlaub weiter. Doch Eltern können widersprechen, entschied ein Gericht.
Hamburg – Effektiv oder sinnlos? Im Streit um die Corona-Testpflicht an Hamburgs Schulen hat der Hamburger Senat jetzt eine empfindliche Niederlage kassiert. So können Eltern nach Urlaub gegen die Vorschrift Einspruch einlegen und damit eine aufschiebende Wirkung erzielen – ohne, dass das Kind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen wird.
Stadt in Deutschland: | Hamburg |
Fläche: | 755,2 km² |
Bevölkerung: | 1,841 Millionen (2019) |
Erster Bürgermeister: | Peter Tschentscher (SPD) |
Das legte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Urteil fest. „Jeder, der Widerspruch einlegt, kann sich auf den Beschluss beziehen“, sagte ein Gerichtssprecher laut der Deutschen Presseagentur (dpa). Grundsätzlich gekippt ist die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler dadurch aber nicht. Doch Kritik bleibt.
Die Hamburger Schulbehörde äußerte sich laut dem Bericht vorerst nicht zu dem Urteil. Zurzeit sind in der Hansestadt Hamburg die sechswöchigen Sommerferien. Mit Schulbeginn soll der Unterricht nach derzeitiger Planung wieder möglichst in Präsenz erfolgen. Dabei soll aber weiterhin eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler gelten. Das hatte Schulsenator Ties Rabe (SPD) bereits vor Ferienbeginn angekündigt.
Coronavirus in Hamburg: Schnelltests an Schulen – Eltern mit Klage erfolgreich
Demnach müssen sich die Kinder und Jugendlichen zweimal pro Woche unter Aufsicht in der Schule testen lassen, sofern sie im Präsenzunterricht beschult werden sollen. Alternativ kann ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, vorgezeigt werden. Auch das offizielle Testergebnis aus einem Schnelltestzentrum reicht als Nachweis aus – im Gegensatz zu einem Schnelltest, der allein zu Hause durchgeführt worden ist.

Doch genau dagegen hatten Eltern eines Hamburger Grundschülers geklagt. Sie wollten, dass ihr Kind den Test daheim macht. Mit einem Eil-Antrag hatten sie vor dem Verwaltungsgericht sogar Erfolg. Jedoch legte die Schulbehörde dagegen Beschwerde ein, weswegen der Fall an die oberste Instanz verwiesen wurde.
Nun wiesen die OVG-Richter den Senatseinspruch zurück. Erstens aus formalen Gründen, weil der Antrag zu spät eingereicht wurde. Zweitens gehe aus der Rechtsgrundlage für den Musterhygieneplan hervor, dass ein Widerspruch gegen die Testpflicht aufschiebende Wirkung habe. Damit wurde dem Antrag der Kläger recht gegeben.
Hamburgs Schulen: Nach dem Urlaub gibt es Präsenzunterricht – mit Corona-Tests für Schüler
Unklar ist nun das weitere Vorgehen. Der reguläre Unterricht beginnt in der Hansestadt wieder am 5. August 2021. Die Corona-Verordnung, in der auch die Testpflicht an den Schulen geregelt ist, gilt noch bis zum 30. Juli 2021. Eine Verlängerung der Vorschriften gilt als sicher, jedoch sind die genauen Details noch nicht bekannt. Die genaue Ausgestaltung hängt auch von der Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Sorge bereitet dem Senat um Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) vor allem die Ausbreitung der hochaggressiven Delta-Virusvariante. Besonders Kinder und Jugendliche werden im Herbst der Mutation schutzlos ausgeliefert sein, weil sie zu diesem Zeitpunkt größtenteils noch keine Schutzimpfung bekommen haben werden. Trotzdem wollen die Kultusminister einen erneuten Lockdown mit Schulschließungen nach Möglichkeit verhindern.
Inzidenzwert Hamburg: Anstieg durch Delta-Variante droht – trotzdem Kritik an Testpflicht
Doch regelmäßige Corona-Tests, deren Ergebnisse nicht immer zuverlässig sind, gelten bislang neben Abstands- und Hygieneregeln als eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs an den Schulen. Das hatte die Kultusministerkonferenz noch Mitte Juni bei ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause betont.
Dennoch mehren sich auch die Stimmen, die die Wirkung der regelmäßigen Schnelltests infrage stellen. So bezweifelte jetzt sogar der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, den Sinn der Massentests. „Ich frage mich, wie wichtig es tatsächlich ist, jedes symptomlos infizierte Kind durch Testung zu entdecken“, sagte er laut der dpa.
Möglicherweise reiche es auch, wenn Kinder einfach schnell isoliert würden, sobald sie Symptome zeigten. „Das mag zwar ketzerisch klingen, aber man sollte darüber nachdenken“, empfahl der Experte. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.