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Corona-Impfpflicht vom Arbeitgeber: Darf mein Chef mich kündigen?

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Von: Natalie-Margaux Rahimi, Joanna Abou Boutros

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Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Trotzdem haben Chefs das Recht, Impfgegner vor die Tür setzen. Wieso das möglich ist.

Hamburg/Berlin – Die Corona-Impfung könnte in Deutschland arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Denn Arbeitgeber könnten aufgrund ihrer Fürsorgepflicht für Angestellte ein berechtigtes Interesse daran haben, ob ihre Mitarbeiter geimpft sind oder nicht. Deshalb könnte Impfverweigerern in Deutschland die Kündigung vom Arbeitgeber drohen, auch wenn es bisher keine offizielle Impfpflicht der Regierung gibt.

Virus:SARS-CoV-2
Besser bekannt als:Covid19 oder Corona
Vorkommen:Weltweit

Kündigung für Impf-Verweigerer: Rechtsanwalt erklärt – auch ohne Impfpflicht möglich

Rechtsanwalt Philipp Kranz erklärte kürzlich in der FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung), dass ungeimpften Mitarbeitern unter bestimmten Umständen die Kündigung drohen könnte. Dabei sei vor allem die Art der Tätigkeit ausschlaggebend. Davon betroffen sein könnten Menschen, die bei der Arbeit engen Kontakt zu anderen – eventuell alten oder kranken Personen – haben, beispielsweise Angestellte in Kliniken oder Pflegeheimen.

Ein Arbeitnehmer kündigt seine Mitarbeiterin. Dazu ein Schild mit Impfzwang Nein, Danke.
Impfzwang? Impf-Verweigerern droht die Kündigung. (24hamburg.de-Montage) © Panthermedia/imago images & Müller-Stauffenberg/imago images

Fest stehe für den Rechtsanwalt allerdings schon jetzt, dass die Frage, ob ein Mitarbeiter geimpft sei oder nicht, künftig zulässig sein wird. Auch wenn die Frage sehr persönlich ist und solche Fragen in der Regel nicht beantwortet werden müssen, sei es bei Corona etwas anders. Weil der Arbeitgeber zum Schutze seiner anderen Mitarbeiter ein berechtigtes Interesse daran haben dürfte, ob jemand geimpft ist oder nicht, müsse der Arbeitnehmer auf diese Frage wahrheitsgemäß antworten, meint Philipp Kranz.

Impfzwang durch Arbeitgeber? Recht auf Körperliche Unversehrtheit geht vor – Kündigung möglich

Einen Impfzwang könne es zum jetzigen Zeitpunkt für Arbeitnehmer aber nicht geben. Denn jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, heißt: Jeder darf selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht. Allerdings nur solange es keine offizielle Impfpflicht des Staates gibt. Kürzlich hatte übrigens auch die Frage nach einer Testpflicht von Arbeitnehmern für Aufsehen gesorgt, 24hamburg.de/coronavirus berichtete.

Kündigungen seien trotzdem möglich. Und zwar immer dann, wenn die Tätigkeit ohne Impfung nicht mehr ausgeübt werden kann. „Das kann grundsätzlich eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen“, erklärt Kranz. Allerdings müssten die Arbeitnehmer von ihrem Chef im Vorfeld auf diese möglichen Konsequenzen hingewiesen werden. Philipp Kranz machte bei all dem deutlich, dass einschlägige Urteile zu der Thematik noch ausstünden und es sich nur um seine persönliche Einschätzung handle. * 24hamburg ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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