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Corona-Hotspot-Regel: AfD Hamburg kassiert erneute Niederlage vor Gericht

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Von: Jan Knötzsch

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Und nochmal: Nachdem Hamburgs AfD bereits eine Niederlage mit einer Klage vor Gericht gegen die Corona-Hotspot-Regel erlebt hat, wiederholt sich dies nun.

Hamburg – Über eine Vorliebe der AfD in Hamburg für oder gar über eine Verbindung zu Britney Spears ist bislang nichts bekannt. Doch ein Titel der US-Sängern passt genau zu dem, was de AfD in der Hansestadt Hamburg tut oder besser gesagt: was ihr dort widerfahren ist – nämlich der Spears-Song „Oops! … I did It Again“ (deutsch: „Ups, ich habe es schon wieder getan). Hintergrund des Ganzen ist die erneute Klage gegen die Coronavirus-Hotspot-Regel in Hamburg.

Schon einmal hatte die AfD Hamburg einen Eilantrag gegen die Hotspot-Regelung in Hamburg gestellt, nachdem zuvor gleich mehrere Parteien eine Klage gegen die Hotspot-Regelung angekündigt hatten, für die sich der Hamburger Senat um den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) ausgesprochen hatte. Nun hat die AfD vor Gericht in Hamburg eine erneute Niederlage kassiert.

Corona-Hotspot-Regel: AfD Hamburg scheitert wie schon vorm Verwaltungsgericht auch vorm Oberverwaltungsgericht

Die letzte Niederlage vor Gericht bei der AfD-Klage gegen die Corona-Hotspot-Regel in Hamburg hat die Partei nicht hinnehmen wollen, sondern es noch ein weiteres Mal versucht. Und nun hat die AfD Hamburg den Salat, wie es in dem bekannten Sprichwort so schön heißt: Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, muss die AfD eine weitere juristische Niederlage hinnehmen. Wie schon das Verwaltungsgericht Hamburg Mitte April, so hat jetzt dann auch das Oberverwaltungsgericht in Hamburg die Klage der AfD gegen die Hotspot-Regel in Hamburg abgeschmettert.

Eine rote Hamburg-Fahne mit der Aufschrift Hotspot ist vor dem Hamburger Rathaus in der Innenstadt zu sehen.
Die Hamburger AfD ist abermals mit einer Klage gegen die Hotspot-Regel in Hamburg gescheitert, die Ende April sowieso ausläuft. © Hanno Bode/imago

Das Gericht folgt laut dpa eigenen Angaben zufolge im Wesentlichen der Argumentation des Verwaltungsgerichts, das die AfD-Klage bereits abgewiesen hatte. In seiner Begründung hatte das Verwaltungsgericht damals festgestellt, dass die Hamburger Politik erweiterte Schutzmaßnahmen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes treffen durfte, nachdem die Hamburgische Bürgerschaft diese zuvor festgestellt hatte. Dazu hieß es, dass die Stadt Hamburg das Recht hatte, eine konkrete Gefährdung einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage anzunehmen.

Gescheiterte Klage gegen Corona-Hotspot-Regel: Hamburgs AfD will nicht weiter dagegen vorgehen

Auf Seiten der AfD in der Hansestadt Hamburg trifft die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wie zuvor schon das Urteil des Verwaltungsgerichts auf wenig Gegenliebe und Verständnis. „Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort“, erklärt Hamburgs AfD-Vize Krzysztof Walczak laut dpa und kritisiert, dass sich eine solche Rechtsprechung gegen den Geist der Verfassung stelle. „Gegen diese Entscheidung“, so zitiert die dpa den Hamburger AfD-Vize-Boss, „wäre noch ein außerordentlicher Rechtsbehelf an das Bundesverfassungsgericht möglich.“

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Auf der Grundlage, dass es eine Überlastung des Gesundheitswesens in Hamburg gebe, hatte der Senat Ende März die Hansestadt Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt und die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell zu Tanzveranstaltungen verlängert. Die Corona-Hotspot-Regelungen in Hamburg laufen am 30. April 2022 aus. Davon auszugehen ist, „dass eine Entscheidung hierzu rechtzeitig vor Auslaufen der Hotspot-Regelung ergehen würde“, verzichtet die AfD Hamburg darauf, gegen die neue Entscheidung weiter vorzugehen.

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