Corona Hamburg: Lockerungen ab Mai – kürzere Isolationen, keine Testpflicht
Neue Regeln in Hamburg: Die Testpflicht an Schulen fällt für Geimpfte und Genesene. Außerdem wird die Corona-Quarantäne auf fünf Tage halbiert.
Hamburg – Vom „Freedom Day“, an dem endgültig alle Corona-Schutzmaßnahmen fallen, ist Hamburg gar nicht mehr so weit entfernt. Denn die Hotspot-Regel wurde jüngst nicht verlängert. Eine Maskenpflicht gilt nur noch in Pflegeeinrichtungen und den Bussen und Bahnen des HVV. Nun will man weitere Schritte in diese Richtung gehen. Auch in Schulen entfallen jetzt die Maskenpflicht und in Teilen die Testpflicht. Die Zeit der Pflicht-Quarantäne für Corona-Infizierte wurde in der Hansestadt außerdem von zehn Tage auf fünf Tage verkürzt.
Stadt in Deutschland | Hamburg |
Einwohner | 1.904.444 (Stand Mai 2021, Sozialbehörde) |
Bürgermeister | Peter Tschentscher |
Gegründet | 500 n. Chr. |
Fläche | 755,2 km² |
Nach Klage: An Hamburger Schulen fällt allgemeine Testpflicht – dafür gilt 3G
Grund für die Änderung waren neben den sinkenden Inzidenzzahlen zwei Klagen eines geimpften Grundschülers und einer ebenfalls geimpften Gymnasiastin, die gegen die Masken- und Testpflicht vorgehen wollten. Diese Klagen waren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg nun erfolgreich. Das Gericht beschloss am Mittwoch, 4. Mai, dass die Masken- und Testpflicht ein Eingriff in das Recht auf schulische Bildung sei, zu dem die Corona-Eindämmungsverordnung keine Befugnis habe. Deshalb entschied es zugunsten der beiden Antragsteller. Eine neue Regelung für die gesamte Hamburger Schülerschaft zu finden, liege im Ermessen der Schulbehörde.
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Die Schulbehörde reagierte damit, die allgemeine Testpflicht auszusetzen, dafür allerdings die bereits zuvor abgeschaffte 3G-Regel wieder einzuführen. „Die Schulbehörde kommt nach sorgfältiger Überprüfung der Gerichtsentscheidung jetzt zu dem Schluss, dass die Testpraxis an den Hamburger Schulen sofort entsprechend geändert werden soll“, hieß es nach der Entscheidung.

Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Schüler von der Testpflicht entbunden sind. Alle anderen müssen sich weiterhin zweimal die Woche testen lassen, was in Hamburg allerdings die Minderheit ist. Über 70 Prozent der 12- bis 17-jährigen Hansestädter sind bereits geimpft. Die Maskenpflicht an Hamburger Schulen besteht bereits seit Montag, 2. Mai 2022, nicht mehr.
Verkürzte Quarantäne in Hamburg: Bei Corona-Infektion nur noch fünf Tage in Isolation – Gesundheitswesen bildet wieder Ausnahme
Gleichzeitig zu der gelockerten Maskenpflicht an Schulen kommt auch noch eine verkürzte Quarantäne dazu. Bisher mussten Corona-Infizierte zehn Tage in Isolation bleiben, nach sieben Tagen bestand die Möglichkeit, sich aus der Quarantäne frei zu testen. Jetzt hat die Hansestadt diese Zeit um die Hälfte verkürzt. Wer sich mit Corona ansteckt, muss nur noch für fünf Tage in Isolation. Für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von Infizierten gilt gar keine Quarantäne-Pflicht mehr.
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Die Sozialbehörde empfiehlt Infizierten dennoch, auch nach den fünf vorgeschriebenen Tagen einen negativen Schnelltest abzuwarten, bis man die Quarantäne wieder verlässt. Auch den Kontaktpersonen wird zu täglichem Testen geraten. Generell gilt: Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, einen Schnelltest oder PCR-Test bei einem Testzentrum zu machen. Ist auch dieser positiv, muss man in Quarantäne.
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Das Gesundheitswesen bildet wegen der hohen Gefahren für kranke und alte Menschen wieder eine Ausnahme. Infizierte Beschäftigte können die Quarantäne nach fünf Tagen verlassen, müssen, um ihren Beruf wieder aufzunehmen, dafür aber einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen, der von einem offiziellen Testzentrum durchgeführt wurde. Außerdem müssen die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. zuvor mindestens 48 Stunden lang symptomfrei gewesen sein. Kontaktpersonen von Infizierten, die im Gesundheitswesen arbeiten, müssen sich fünf Tage lang vor Dienstbeginn testen.