Weil Besitzer arbeiten: Hund bellt stundenlang – Mieter können sich wehren
Eine Hamburgerin ist verzweifelt: Immer wenn ihre Nachbarn arbeiten, bellt deren Hund stundenlang. Experten geben Tipps, wie sich Mieter wehren können.
Hamburg - Die Sonne ist untergegangen, so langsam kehrt in die Hamburger Innenstadt Ruhe ein. Eine Hamburgerin möchte es sich auf ihrer Couch gemütlich machen und den Feierabend genießen. Doch die abendliche Ruhe wird jäh gestört: Der Nachbarshund bellt stundenlang unentwegt, weil die Besitzer arbeiten. Experten geben Tipps, wie sich Mieter helfen können.
Stadt: | Hamburg |
Wetter: | 8 °C, Wind aus NO mit 18 km/h, 42 % |
Bevölkerung: | 1,841 Millionen (2019) |
Fläche: | 755,2 km² |
Weil Besitzer arbeiten: Hund bellt stundenlang – Mieterin ist verzweifelt
Es ist Ende März, ungefähr 21 Uhr. Auch an diesem Abend bellt der Hund der Nachbarn einer Hamburgerin wieder seit zwei Stunden ununterbrochen. Er werde nicht aufhören, bis ihre Nachbarn wieder zu Hause sind. Das kann dauern. „Ich kann nicht fernsehen, ohne den Hund zu hören“, schreibt die Hamburgerin verzweifelt in eine Facebook-Gruppe. Schon seit über einem Jahr bestehe das Problem, erklärt sie. Veterinäramt und Hausverwaltung seien informiert. Gesprochen habe sie auch mit den Nachbarn. Verändert habe das nichts. Die Hamburgerin ist verzweifelt. „Darf man ab 22 Uhr die Polizei anrufen? Was darf man sonst tun?“, möchte sie von anderen Nutzerin wissen.
Wenn Bellen eines Hundes zu Polizeieinsatz führt: „Nur kurzfristig Abhilfe“
Unzählige Mitfühlende antworten. Viele sorgen sich um den Vierbeiner. „Das ist sehr ungesund für den armen Hund und geht auf sein Herz“, schreibt ein Nutzer. Einige geben den Hinweis, das Veterinäramt einzuschalten. Eine Nutzerin rät, die Polizei zu rufen.
Joscha Ahlers, Pressesprecher der Hamburger Polizei, erklärt gegenüber 24hamburg.de allerdings: „Der Einsatz der Polizei würde im geschilderten Fall vermutlich nur kurzfristig Abhilfe schaffen.“ Die nächstgelegene Polizeidienststelle solle bei Ruhestörung, statt der 110, angerufen werden. Nach Ermessen der Beamten werde geprüft, ob eine Ruhestörung vorliege.

Falls dem so ist, werde das „mildeste Mittel an verfügbaren Maßnahmen gewählt“. Dies sei abhängig vom Einzelfall. Denkbar sei zum Beispiel, dass überhaupt nichts passiere, bis hin zu einem Verfahren der Ordnungswidrigkeit gegen die Besitzer des Hundes. In erste Linie solle das Problem aber unter den Nachbarn geregelt werden. Der Pressesprecher der Hamburger Polizei betont: „Sollte das keine Abhilfe schaffen, kann auch der Privatrechtsweg bestritten werden.“
Rechtliche Lage eindeutig: Bellen eines Hundes kann Lärmbelästigung sein
Wie die rechtliche Lage aussieht, geht aus einem Artikel von Bußgeldkatalog.net hervor: „Hundegebell kann als Lärmbelästigung gewertet werden.“ Jede unzumutbare Störung gelte als Lärmbelästigung, weil dadurch die normale Nutzung der Mieträume beeinträchtigt ist, heißt es weiter. Tierhalter haben als Mieter gewisse Pflichten. „Sie müssen seine Vierbeiner so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozial-adäquat hinzunehmen ist.“
Stundenlanges Hundegebell: Wann ist es Ruhestörung?
- Kurzes Bellen eines Hundes ist für Nachbarn zumutbar, da der Tierhalter hierauf keinen Einfluss nehmen kann.
- Regelmäßiges Hundebellen zu verschiedenen Zeitpunkten wird schon anders gewertet:
- Durchgehendes Bellen eines Hundes an einzelnen Tage, das über ein bis drei Stunden andauert und das auch teilweise bis nach 22:00 Uhr stört den Hausfrieden. (AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005)
- Gebell während der Ruhezeiten, zum Beispiel in der Nacht, nach 23:00 Uhr gilt hingegen als unzumutbar. Insbesondere zwischen 21:00 Uhr und 7:00 Uhr, in der Mittagszeit sowie an Sonntagen und Feiertagen sei dies nicht tolerierbar. (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89)
- Nach einem Gerichtsurteil ist dauerhaftes, durchgehendes Hundebellen von ca. 45 bis 75 Minuten ebenfalls eine unzumutbare Ruhestörung, wenn ein Hund über den genannten Zeitraum täglich bellt. (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87)
Demnach können sich Mieter gegen störendes Gebell von Hunden zur Wehr setzen. Es drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro. Unter Umständen kann sogar die Miete gemindert werden. Die Polizei Hamburg stellt klar, dass neben einem solchen Verfahren im äußersten Fall sogar eine Mitnahme des Hundes denkbar ist. Deshalb sollte neben der Polizei auch das Veterinäramt eingeschaltet werden.
Veterinäramt rufen bei wiederholtem, langanhaltendem Bellen eines Hundes
„Das Veterinäramt wird zur Klärung eingeschaltet, ob ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften vorliegt“, erklärt Alexander Fricke, Pressesprecher des Bezirksamts Hamburg-Nord. Voraussetzung hierfür: wiederholtes, langanhaltendes Bellen, das in seiner Klangqualität darauf hinweist, dass das Tier in Not sein könnte. Betroffene sollten zunächst ein Lärmprotokoll anlegen. „Daraus geht hervor, wann, wie lange und mit welcher Intensität und Qualität der Hund bellt“, sagt Fricke.
Vermeintlicher Tierschutzfall oftmals auf andere Probleme zurückzuführen
Unter anderem greife hier unter anderem § 3 Nr. 1 Tierschutzgesetz, nach dem es verboten ist, Tiere zu überfordern, zum Beispiel aufgrund von Trennungsängsten. Wie oft solche Verstöße in Hamburg vorkommen, werde nicht erfasst, so Fricke. Überwiegend handele es sich laut Veterinäramt meist um Einzelfälle, bei denen sich häufig herausstelle, dass der vermeintliche Tierschutzfall vorgeschoben sei und andere nachbarschaftliche Probleme vorliegen.