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Arbeitsloser Klima-Kleber vor Gericht: „Wir werden auf jeden Fall weiter machen.“

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Von: Sebastian Peters

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Der zweifache Familienvater äußerte sich vor dem Amtsgericht in Harburg umfangreich zu dem Vorfall
Der dreifache Familienvater äußerte sich vor dem Amtsgericht in Harburg umfangreich zu dem Vorfall © Sebastian Peters

Zusammen mit weiteren Aktivisten blockierte der Arbeitslose, dreifache Familienvater Christian Schneider eine Hauptverkehrsader in Hamburg. Nun steht er vor Gericht.

Hamburg – Herr Christian Schneider blockierte am 4. Februar 2023, eine Hauptverkehrsader in Hamburg. Mit weiteren Klimaanhängern schüttete Herr Schneider Lebensmittel auf die Billhorner Brückenstraße und vereinzelt wurden die Hände mit Sekundenkleber an die Fahrbahn geklebt. Letztes ist eine gängige Praxis bei der Aktivisten der Letzten Generation.

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Er legte Berufung ein: Klimaaktivist der Letzten Generation steht vor Gericht

Mit Sekundenkleber klebten sich die Aktivisten auf der Billhorner Brückenstraße fest.
Mit Sekundenkleber klebten sich die Aktivisten auf der Billhorner Brückenstraße fest. (Archivfoto) © Elias Bartl

Für diese nicht angemeldete Versammlung erhielt Schneider einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen. Dagegen wehrt sich der nun Angeklagte und steht jetzt vor dem Amtsgericht in Harburg. Und das ausgerechnet an dem Tag, an dem das „Ultimatum“ für den Hamburger Bürgermeister und den Senat von der Letzten Generation abläuft. Sie drohten damit, falls bis zum 13. März 2023 keine Antwort auf das Drohschreiben gibt, mit einer „maximalen Störung der öffentlichen Ordnung“.

Im 6. Obergeschoss des Harburger Amtsgerichts wurde ab 9 Uhr über die strafrechtliche Zukunft von Herrn Schneider verhandelt. Der dreifache Familienvater äußerte sich umfänglich vor Gericht zu den Tatvorwürfen. Er gab offenkundig zu, bei der Blockadeaktion teilgenommen zu haben. „Selbst Luisa Neubauer oder Greta Thunberg haben inzwischen erkannt, dass die einfache Demonstration nichts bringt und haben selbst zum Zivilen ungehorsam gegriffen“, erklärte der Angeklagte.

„Wir werden in diesem Fall ab dem 14.03.2023 unseren Protest auf die Stadt Hamburg ausweiten und für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung sorgen.“

Brief der Letzten Generation, unterzeichnet von zwei Aktivisten

Arbeitsloser Klima-Kleber vor Gericht: „Wir werden auf jeden Fall weiter machen.“

Ansonsten kritisierte der arbeitssuchende Ingenieur Herr Schneider die bisherigen eingeleiteten Maßnahmen der Politik. „Wir reagieren mit Pillepalle“, sagte der Angeklagte zu den bisherigen politischen Maßnahmen. Auf die Frage des Richters, wie lange die Blockade andauern sollte, entgegnete der Angeklagte zunächst mit einem Zeitraum von 45min bis zu 3 Stunden.

Als die ersten Streifenwagen der Polizei Hamburg gegen 07:56 Uhr am Billhorner Brückenstraße/Billhorner Röhrendamm eintrafen, wurden die Teilnehmer unverzüglich aufgefordert, die Straße zu verlassen. Ein Verantwortlicher für die nicht angemeldete Versammlung gab sich den Einsatzkräften nicht zu erkennen, so ein Polizist, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Der vorgeladene Beamte weiter: „Mit den Angeklagten hatte ich vor Ort selbst zu tun. Ich musste ihn von der Fahrbahn tragen.“

Bereits um 08:09 Uhr waren teilweise Fahrbahnen wieder freigeräumt und der Verkehr konnte minimal abfließen. Die festgeklebten Aktivisten, unter die der Angeklagte nicht fällt, mussten durch spezielle Einsatzkräfte der Polizei von der Straße gelöst werden.

Der Verteidiger von Herrn Schneider versuchte vor Gericht aufzuzeigen, dass nur für wenige Minuten die Straßen durch die Klimaaktivisten blockiert wurden. Anschließend haben Polizeifahrzeuge, die sich vor die Blockade zum Schutz der Aktivisten positionierten, die Straße blockiert. Hiermit versuchte der Verteidiger offenbar die Blockade und die damit mitgehende Nötigung auf die Polizei abzuleiten.

Klimaaktivist zur Geldstraße verurteilt – Widerspruch wird angekündigt

Vergeblich, wie sich später herausstellte. Trotz der Forderung der Verteidigung auf Freispruch für den Angeklagten Christian Schneider verurteilte der Richter den dreifachen Familienvater zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 €. Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte ebenfalls tragen.

Christian Schneider kündigt beim Verlassen des Gerichtes bereits an, Widerspruch einzulegen.
Christian Schneider kündigt beim Verlassen des Gerichtes bereits an, Widerspruch einzulegen. © Sebastian Peters

Bei der Verlesung des Urteilens und äußerte der Richter „Verständnis“ für diese Art und weiße der Demonstration. „Wir leben dennoch in einer Demokratie“, so der Richter. Gegen das Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche Widerspruch einreichen.

Noch auf dem Parkplatz des Gerichtes gab Christian Schneider bekannt, dass er vermutlich Widerspruch gegen das Urteil einlegen würde. „Wir werden auf jeden Fall weiter machen. In 10 Jahren müsste der Richter vielleicht Leute verurteilen, die Kartoffel von Feldern klauen, weil wir eine Hungerkrise haben“, so Herr Schneider.

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