Anwohnerparken: Könnte Eis auf der Autoscheibe teuer werden? Behörden widersprechen sich
Eis auf der Scheibe könnte laut einem Mitarbeiter des Landesbetriebes Verkehr Hamburg teuer werden, da der Bewohnerparkausweis nicht sichtbar sei. Das empört die Anwohner.
Hamburg - Eigentlich muss ein Ausweis über Anwohnerparken immer gut sichtbar in der Scheibe zu erkennen sein. Was ist aber, wenn durch das kalte Wetter in der Nacht die Scheibe zufriert? Diese Frage stellte sich eine Anwohnerin aus Eimsbüttel und wendete sich an einen Mitarbeiter des Landesbetriebes Verkehr Hamburg-West (LBV). Die Antwort empört nicht nur die Hamburgerin.
Name: | Eimsbüttel |
Fläche: | 3,2 km² |
Einwohnerzahl: | 57.183 |
Bezirk: | Eimsbüttel |
Anwohnerparken: Eis auf der Autoscheibe könnte teuer werden – sagt ein LBV-Mitarbeiter
Wenn die Windschutzscheibe zugefroren, verschneit oder mit Folie abgedeckt ist, könnte es teuer werden – das äußerte ein LBV-Mitarbeiter gegenüber einer Anwohnerin aus Hamburg-Eimsbüttel. Sie schreibt auf Facebook: „Er meinte, sie versuchen den Parkausweis irgendwie zu sehen.“ Zum Beispiel, indem die Beamten um das Auto herumgehen.
Schutzfolie gegen Frost könnte zum Problem werden
Auch eine Schutzfolie gegen Frost könnte zum Problem werden. Hier sollte der Ausweis möglichst außen, direkt an der Folie angeklebt werden. Die Hamburgerin findet das unsinnig: „Könnte mir irgendjemanden in der heutigen Zeit vorstellen, der es lustig findet, das abzureißen“, schreibt sie. Doch das Statement des Mitarbeiters scheint klar.
- Um Scheiben zu enteisen, kann heißes Wasser helfen. Allerdings besteht dadurch die Gefahr, dass die Scheiben reißen oder sogar springen.
- Beim Kratzen sollte nicht mit zu viel Druck hin und her gekratzt werden, sonst wirken Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier.
- Bevor man das Auto in den kalten Monaten des Jahres abstellt, sollte die Scheibenreinigungsanlage kurz laufen gelassen werden. So wird die Scheibe gereinigt und beim Kratzen am Morgen besteht weniger Gefahr durch Streumittelreste.
- Generell gilt: den Motor im Stand, während des Entfernens von Eis und Schnee nicht laufen lassen. Wer es dennoch tut, verursacht unnötigen Lärm, Abgase und riskiert ein Bußgeld.
- (Quelle: ADAC)
„Sieht der LBV-Mitarbeiter nichts, gibt es ein Ticket.“ Legen Betroffene Widerspruch ein, werde es noch teurer. „Es bleibt nur der Gang vor Gericht“, soll der LBV-Mitarbeiter gesagt haben. Im kommenden Jahr hoffe er, dass es möglich werden, die Kennzeichen zu scannen und so sehen kann, dass Anwohnerparken bezahlt wurde.
Anwohner in Eimsbüttel sind sauer auf „analoge Lösungen aus den 90ern“ vom LBV
Das bringt einige der Leser des Beitrags auf die Palme. „Sorry, aber das Anwohnerparken gehört abgeschafft! So was Unsinniges und Aufwendiges hab ich noch nie gesehen“, schreibt ein Facebook-Nutzer. Ein anderer meint: „Es ist einfach sehr ernüchternd zu sehen, dass man in Deutschland mit analogen Lösungen aus den 90ern kommt, wo in anderen Ländern doch schon längst alles digital abläuft.“
Verkehrsbörde Hamburg entwarnt: Bei Schneefall und gefrorenen Scheiben droht kein Bußgeld
Mit Pech könnte das für hohe Kosten für Anwohner sorgen, denn der 100-jährige Kalender prophezeit Frost bis Mai. Aber, was ist dran an den Aussagen des LBV-Mitarbeiters? Dennis Heinert, Pressesprecher der Verkehrsbehörde Hamburg, sagt: „Sollte die Einsichtnahme von außen durch Schneefall und zugefrorene Scheiben nicht möglich sein, so kann ein Parkverstoß nicht rechtssicher nachgewiesen werden, sodass kein Verwarngeld droht.“
Autofahrer verpflichtet: Parkscheine oder Bewohnerparkausweise immer gut sichtbar platzieren
Grundsätzlich gelte die Straßen-Verkehrsordnung (StVO), hier heißt es: Parkscheine, Parkscheiben, Bewohnerparkausweise und andere Berechtigungen sollen so im Auto platziert werden, dass diese von außen gut sichtbar sind. „Hat der Autofahrende oder Parkende dies getan, so ist er seiner Verpflichtung nachgekommen“, so Heinert.

Ein Verwarngeld drohe allerdings, wenn der Parkausweis beispielsweise in das Handschuhfach gelegt werde. „Hier beträgt das Verwarngeld in Abhängigkeit der Parkdauer mindestens 20 Euro.“ Dieser Falle treffe aber nicht auf das beschriebene Szenario mit zugefrorenen oder mit Schnee bedeckten Autoscheiben zu.
Verlust des Bewohnerparkausweises kein Grund für Verdruss: Kostenloser Ersatz möglich
Der Pressesprecher stellt außerdem klar: Auch der Vorschlag des LBV-Mitarbeiters, den Parkausweis von außen anzukleben, sei „keine gängige und praktikable Lösung des Problem“. Der Verlust eines Bewohnerparkausweises ist darüber hinaus kein Grund für Verdruss: Laut Pressesprecher Heinert könne dieser kostenlos an einem Standort der LBV ersetzt werden. Wer ihn zuvor online beantragt hatte, könnte diesen sogar selbst ausdrucken.