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Nach Angriff auf Mahnwache: Judenhasser kommen mit Bewährung davon

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Demonstranten halten vor Beginn eines Prozesses wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung gegen zwei Jugendliche ein Plakat mit der Aufschrift „Im Zweifel für den Antisemitismus?“ in die Höhe.
Demonstranten halten vor Beginn eines Prozesses wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung gegen zwei Jugendliche ein Plakat mit der Aufschrift „Im Zweifel für den Antisemitismus?“ in die Höhe. © Axel Heimken/DPA

Nach dem Angriff auf eine Mahnwache gegen Antisemitismus im letzten Jahr wurden zwei Brüder jetzt wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Hamburg – Wegen eines Angriffs auf einen Teilnehmer einer Mahnwache gegen Antisemitismus hat das Amtsgericht Hamburg einen 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Er wurde der schweren Körperverletzung für schuldig befunden und der Beleidigung. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie die Pressestelle am Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte.

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Nach Angriff auf Mahnwache in Hamburg: Jugendliche verurteilt

Zu den Bewährungsauflagen gehören gemeinnützige Arbeit und ein Anti-Gewalt-Training. Der 15 Jahre alte mitangeklagte Bruder des 17-Jährigen wurde wegen Beleidigung schuldig gesprochen. Er muss in Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe die Tat aufarbeiten und gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

61-Jähriger schwer verletzt: Jugendliche schuldig gesprochen

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Der Angriff hatte sich am 18. September 2021 ereignet. Der ältere Bruder soll einem Versammlungsteilnehmer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn erheblich verletzt haben. Wegen des Alters der Angeklagten fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor dem Beginn der Verhandlung hatte das Opfer, ein 61-Jähriger, angegeben, er sei nach der Attacke dreimal operiert worden. Sein Nasenbein, sein Jochbein und der Knochen unter einem Auge seien gebrochen gewesen. (DPA)

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