Amoklauf in Hamburg: Tatwaffe wird auch von Bundeswehr und Polizei genutzt
Mit einer Pistole der Marke Heckler & Koch P30 soll der Amokläufer von Hamburg seine Bluttat angerichtet haben. Was ist über die Waffe bekannt?
Hamburg – Mehr als 100 Schüsse soll der Amokläufer am Donnerstagabend (9. März) im Gemeindezentrum der Zeugen Jehovas binnen weniger Minuten abgegeben haben. Sieben Leben beendete der Angreifer, der von den Ermittlern als der 35-jährige Philipp F. identifiziert wurde, so auf grausame Weise. Auch ein sieben Monate alter, weiblicher Fötus wird zu den Todesopfern gezählt.
Acht weitere Anwesende wurden bei der Bluttat verletzt, vier kämpfen um ihr Leben. Mit der letzten an diesem verhängnisvollen Abend in Hamburg-Groß Borstel abgefeuerten Kugel richtete sich der Schütze selbst. Tatwaffe war bisherigen Erkenntnissen zufolge eine Pistole der Marke Heckler & Koch P30, die F. als Sportschütze seit dem 12. Dezember 2022 legal besaß.
Amoklauf in Hamburg mit P30 verübt: Pistole wird auch von Bundeswehr genutzt
Die P30 zählt auch zu den Waffen, auf die die Bundeswehr setzt. Innerhalb der Truppe wird sie „von den Spezialkräften des Heeres und einigen spezialisierten Kräften verwendet“, heißt es auf der Bundeswehr-Homepage. Da sie über keine außenliegende Sicherung verfügt, ist sie schneller einsatzbereit als die ebenfalls genutzte P8. Es handelt sich demnach um „eine Selbstladepistole mit verriegeltem und gepuffertem Verschlusssystem“, steht auf der Internetseite.
Ein Magazin der Waffe mit neun Millimeter Kaliber fasst 15 Patronen, laut den Ermittlern soll der Amokläufer in Hamburg neun Magazine verfeuert haben.

Amokläufer von Hamburg tötete mit P30: Pistole laut Hersteller Heckler & Koch auch von Polizei verwendet
Heckler & Koch, laut eigenen Angaben führender Hersteller von Handfeuerwaffen für Nato- und EU-Staaten, gibt das Gewicht der Waffe mit 650 Gramm an, das leere Magazin kommt demnach auf 93 Gramm. Die P30 ist 181 Millimeter lang, 35 Millimeter breit und 138 Millimeter hoch.
Das Rüstungsunternehmen aus Oberndorf am Neckar gibt weiter an, die P30 wird als reguläre Dienstwaffe von der Polizei genutzt, vor allem zur „persönlichen Selbstverteidigung im Nahbereich“. In den Händen der falschen Person kann diese Waffe aber auch zur tödlichen Gefahr werden, wie die Bluttat in Hamburg zeigte.
Wie kam der Amokläufer von Hamburg an die Tatwaffe? Für P30 ist Waffenbesitzkarte Voraussetzung
Um eine P30 privat besitzen zu dürfen, wird in Deutschland eine Waffenbesitzkarte (WBK) vorausgesetzt. Laut bussgeldkatalog.net handelt es sich bei diesem Dokument um „eine Erlaubnis, Waffen zu besitzen“. Diese WBK bezieht sich in der Regel auf „erlaubnispflichtige Schusswaffen und deren Munition“. Sie wird von den zuständigen Waffenbehörden erteilt, in Hamburg übernimmt diesen Part die Polizei, in anderen Ländern sind dafür Ordnungsämter oder Verwaltungsbehörden zuständig.
Karteninhaber sind in Deutschland demnach fast ausnahmslos Jäger, Sportschützen, Waffensammler oder Erben. Antragsteller müssen laut Paragraf 4 des Waffengesetzes das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem wird etwa auf die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung geschaut. Eine „Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden“ muss nachgewiesen werden.
Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind von der zuständigen Behörde spätestens nach drei Jahren erneut zu überprüfen, das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe alle fünf Jahre. Philipp F. war laut Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Mayer nach einem anonymen Hinweis auf psychische Probleme bereits im Februar einer Standardkontrolle durch zwei Beamte der Waffenbehörde unterzogen worden. Da er sich kooperativ gezeigt und es keine relevanten Beanstandungen gegeben habe, seien die rechtlichen Möglichkeiten damit ausgeschöpft gewesen.

Wer darf eine P30-Waffe legal besitzen? Für Sportschützen gibt es zwei verschiedene Waffenbesitzkarten
Für Sportschützen wie F. ist laut bussgeldkatalog.net besonders die gelbe Waffenbesitzkarte von Bedeutung. Diese „ermöglicht den Besitz sowie den Transport der Waffe zum Schießstand oder zur Reparatur. Auch die Beförderung vom Geschäft zur eigenen Wohnung oder den Geschäftsräumen ist erlaubt.“ Die Waffe müsse dabei „ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition befördert werden“. In der Regel dürften maximal „zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten“ erworben werden.
Für mehrschüssige Pistolen genügt jedoch auch die grüne Waffenbesitzkarte, die neben Jägern und Sportschützen in einigen Fällen auch Erben bekommen können. Sportschützen müssen dabei nachweisen, dass sie Mitglied in einem anerkannten Verband sind. Der Besitz ist auf „zwei mehrschüssige Kurzwaffen sowie drei Selbstladegewehre“ beschränkt. Zudem muss eine regelmäßige Teilnahme am Schießtraining nachgewiesen werden.
P30 legal besitzen: In Deutschland für Schusswaffen auch Waffenschein nötig
Um die Waffe griff- und schussbereit führen zu dürfen, muss die Person auch einen großen Waffenschein haben. Dieser muss ebenfalls bei der zuständigen Behörde beantragt und bei Waffentransporten mitgeführt werden, um ihn auf Nachfrage vorzeigen zu können.
Neben den Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte kommen hier noch die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang samt bestandener Prüfung sowie ein Nachweis über das Bedürfnis, die Waffe öffentlich zu führen, hinzu. Grundsätzlich wird der große Waffenschein nur für drei Jahre ausgestellt. Danach kann er erneut beantragt werden, die erforderlichen Nachweise sind dann neu zu erbringen. (mg)