Nach Aktion in Hamburg: Gericht lässt Klima-Kleber frei – Sofort-Haft unzulässig

Gericht hat entschieden. Die Klima-Kleber, die in Sofort-Haft gesteckt wurden, müssen wieder freigelassen werden. Es bestehe keine Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Hamburg – Zwei Mitglieder der Klimaaktivistengruppe Letzte Generation sollten nach ihrer Blockade auf den Hamburger Elbbrücken zehn Tage inhaftiert werden. Diese Entscheidung wurde am Sonntag durch einen Richter des Amtsgerichts Hamburg getroffen, nachdem eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt wurde.
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Gericht kippt Sofort-Haft für Klima-Kleber – Aktivisten müssen sofort freigelassen werden
Die beiden Personen, ein 19-Jähriger und eine 27-Jährige, sollten erst am 4. April um Mitternacht wieder freigelassen werden, so die Vorstellung der Polizei Hamburg. Allerdings wird daraus nichts. Die Aktivisten haben sich gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Hamburg gewährt – mit Erfolg!

Die Klima-Kleber von den Elbbrücken müssen mit sofortiger Wirkung aus der Haft entlassen werden, so das Hanseatische Oberlandesgericht. Das Landgericht sieht die gesetzliche Voraussetzung einer „Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten“ für nicht gegeben an.
Aktivisten müssen sofort aus der Haft entlassen werden – keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Im Klartext: Das Gericht glaubt, dass die Aktivisten sich nicht erneut auf die Straße kleben werden. Im gleichen Atemzug erwähnt das Landesgericht aber auch, dass die inhaftierten Klima-Kleber bereits im letzten Jahr eine vergleichbare Aktion durchgeführt hätten. Dennoch sieht das Gericht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
„Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der Freiheitsentziehung dürfe nicht dazu dienen, irgendwann drohende Gefahren durch erneute Klimaproteste durch eine möglichst lange Dauer des Gewahrsams und die Beteiligung der Betroffenen an weder zeitlich noch räumlich näher konkretisierbaren erneuten vergleichbaren Handlungen zu verhindern“, so die Gerichtspressestelle des Oberlandesgerichts.