Dreiste Betrüger senden E-Mails –„Öffnet auf keinen Fall den Anhang“
Dreiste Betrüger versenden immer wieder E-Mails mit nur einem Ziel: Schaden anrichten. Diese Erfahrung machte auch eine Hamburgerin und warnt jetzt.
Hamburg – Als eine Bürgerin aus Hamburg kürzlich ihr E-Mail-Postfach öffnete, überkam sie zunächst ein Schock: Sie entdeckte eine E-Mail, vermeintlich vom Bundeskriminalamt (BKA). Bei näherem Betrachten stellte sie fest, dass es sich um Betrüger handeln muss. Auf Facebook warnt sie nun vor der perfiden Masche.
Behörde: | Bundeskriminalamt (BKA) |
Hauptsitz: | Wiesbaden |
Bedienstete: | 8.139 (Februar 2022) |
Staatliche Ebene: | Bund |
Achtung: Dreiste Betrüger senden E-Mails – Hamburgerin warnt
„Ich bekam eine E-Mail mit einer angeblichen Vorladung im Anhang“, schreibt die Hamburgerin in einer Facebook-Gruppe. In der gefälschten Vorladung heißt es, die Hamburgerin habe rechtswidrige Videos von unbekleideten Kindern angesehen. In diesem Zusammenhang werden ihr angeblich verschiedene Straftaten vorgeworfen, derentwegen sie sich vor Gericht verantworten muss.
„Widerlicher Mist“ – Hamburgerin zeigt unbekannte Täter an
„Normalerweise schmeiße ich solche Phishingmails einfach in den Spam-Ordner“, sagt sie. Diesen „widerlichen Mist“ wolle sie zur Anzeige bringen. Auf Nachfrage von 24hamburg.de teilte Polizeisprecher Florian Abbenseth mit, dass bisher keine Anzeige vorliege. Andere Hamburger möchte sie beruhigen: „Wenn ihr solch eine E-Mail bekommen solltet, keine Panik! Die Ladung, egal ob durch ein Gericht oder die Polizei erfolgt niemals per E-Mail, sondern immer per Post.“ Aber stimmt das?

Das Bundeskriminalamt klärt in einer Warn-Meldung auf: „Das BKA versendet niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter.“ Die von der Hamburgerin geschilderte Masche sei keine neue: „Immer wieder kursieren E-Mails mit angehängten Schreiben vermeintlicher Polizeibehörden, in denen arglosen Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden.“ Die nicht namentlich genannten Adressaten dieser E-Mails werden dazu aufgefordert, sich zum Tatvorwurf zu äußern, anderenfalls drohe Haft.
Bundeskriminalamt stellt klar: „Es handelt sich um Fake-E-Mails“
Zudem seien E-Mails im Umlauf, bei denen sich unbekannte Verfasser als Abteilungsleiter des BKA oder als Generalkommissarin der Bundespolizei ausgegeben. Die E-Mails enthalten ebenfalls gefälschte Vorladungen, verbunden mit der Aufforderung, das BKA innerhalb einer Frist über eine in den Schreiben angegebene E-Mail-Adresse zu kontaktieren. „Es handelt sich um Fake-E-Mails“, stellt das BKA klar.
E-Mail-Masche: Betrüger versuchen Daten für weitere Straftaten auszuspähen
„Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen.“ Die angehängten PDF-Dokumente oder Schreiben sollten auf keinen Fall geöffnet werden. „Diese könnten Schadsoftware enthalten.“ Die Maschen von Internet-Betrüger sind vielfältig. Auch vor Betrug via Paypal schrecken sie nicht zurück. Jede E-Mail-Adresse sollte auf Glaubwürdigkeit des Absenders geprüft werden und keine Dateien unbekannter Herkunft geöffnet werden. Das BKA sagt: „Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle.“