3G: Welche Dokumente am Arbeitsplatz und im HVV gelten – und welche nicht
Sowohl am Arbeitsplatz als auch im HVV: In Hamburg gilt hier jetzt die 3G-Regel. Und: Sie wird kontrolliert. Aber welche Nachweise sind dafür nötig?
Hamburg – Die Politik hat den Ernst der Lage erkannt. Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in Hamburg. Seit dem 20. November gilt in der Hansestadt Hamburg inzwischen die verschärfte und extrem ausgeweitete 2G-Regel – und Verstöße gegen selbige 2G-Regel in Hamburg werden teuer. Das gilt auch in Sachen 3G-Regel am Arbeitsplatz und im HVV, wo Hammer-Bußgelder warten. Sowohl am Arbeitsplatz, als auch in den Fahrzeugen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) darf nur noch rein, wer gegen das Coronavirus geimpft, genesen und getestet ist. 3G in Bussen und Bahnen gilt für alle.
Aber wie können Hamburgerinnen und Hamburger das überhaupt nachweisen? Welche Dokumente, die genau diesen Status der 3G-Regel belegen können, müssen sie dabei haben und vorzeigen? 24hamburg.de gibt die Antworten.
Stadt in Deutschland: | Hamburg |
Fläche: | 755,2 km² |
EInwohner: | 1,841 Millionen |
Erster Bürgermeister: | Peter TSchentscher (SPD) |
3G-Regel am Arbeitsplatz: Sie greift vorerst bis 19. März 2021 – hier gilt sie überall
Die neue Regelung greift vorerst bis einschließlich des 19. März 2021 und gilt in Sachen Arbeitsplatz für alle, die eine sogenannte Arbeitsstätte betreten. So ist es in Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geregelt. Gemeint sind damit, wie tagesschau.de berichtet, Büros, Werkshallen, aber auch Orte im Freien, die auf dem Gelände eines Betriebes liegen. Ebenfalls muss ein 3G-Nachweis für Baustelle, Lager- und Sanitärräume, Verkehrswege und Kantinen. Nur das Arbeiten im Homeoffice und n Fahrzeugen sind von dieser Regel ausgenommen.

Nachdem in Hamburg die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) zuletzt eine Impfpflicht gefordert hatte und Hamburg auf diese neuen 2G-Regeln setzt, sieht die Sache bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz so aus, dass der Arbeitgeber für die Überprüfung der 3G-Nachweise seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortlich ist. Dies muss laut BMAS vorm Betreten der Arbeitsstätte erfolgen. Also am Werkstor oder aber der Bürotür, so tagesschau.de – auch in Hamburg, wo es 20 neue Impfzentren für die Booster- und Corona-Impfung ohne Termin gibt.
3G-Regel am Arbeitsplatz: Wie geprüft wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen – aber diese Dokumente müssen vorliegen
Wie die Arbeitgeber die Überprüfung der 3G-Nachweise bei seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vornimmt, ehe diese an ihren Arbeitsplatz dürfen, um ihre ganz normalen Tagesaufgaben zu verrichten, ist den Unternehmen selbst überlassen, geht aus den neuen geltenden Vorschriften des BMAS hervor. Und damit zur entscheidenden Frage, die nicht nur in Hamburg alle beschäftigt: Wie kann ich denn nun überhaupt nachweisen, dass ich die Kriterien der 3G-Regel erfülle und entwerder geimpft, genesen oder getestet bin?
Wer in Zeiten der 3G-Regel weiterhin normal Zugang zu seinem Arbeitsplatz erhalten will, der muss ein Impfzertifikat, einen Genesenen-Nachweis oder aber ein negatives Testergebnis vorlegen können. Gegebenenfalls in Kombination mit einem Personalausweis. Ungeimpfte benötigen einen Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist. Er kann entweder von Testzentren, Arztpraxen oder aber von entsprechend geschultem Personal des Arbeitgebers durchgeführt werden. Ein Selbsttest daheim ist nicht möglich. Ein Selbsttest vor Ort unter autorisierter Aufsicht hingegen schon. Ein PCR-Test darf laut des BMAS 48 Stunden zurückliegen.
3G-Regel am Arbeitsplatz: Bundesministerium empfehlt Kontrolllisten – so lange dürfen Daten gessichert werden
In Hamburg können sich Bürgerinnen und Bürger hier einem Gratis-Corona-Test unterziehen – dieses Angebot gibt es bereits seit dem 13. November wieder. Die Pflicht für einen 3G-Nachweis gilt übrigens auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Wie tagesschau.de berichtet, dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Arbeitsstätte nur dann ohne Nachweis betreten, um sich dort impfen zu lassen oder unter Aufsicht einen Test zu machen. Noch strenger sind die Regeln für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche. Sie müssen auch dann zusätzlich negativ getestet sein, wenn sie geimpft oder genesen sind.
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Laut BMAS haben Unternehmen weiterhin nicht das Recht, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter direkt abzufragen. Wer seinen Impfstatus nicht preisgeben will, muss allerdings einen negativen Corona-Test vorweisen Die abgefragten Daten müssen spätestens sechs Monate nach ihrer Erhebung gelöscht werden. Der Arbeitgeber darf sie nicht an Dritte weitergeben. Das BMAS empfiehlt, Kontrolllisten zu führen.
3G-Regel im HVV: Kontrollen nur stichprobenartig – diese Dokumente sollten Sie in Bus und Bahn dabei haben
Doch da wäre ja noch die Frage, wie es mit dem 3G-Nachweis aussieht, ehe man denn überhaupt an seinem Arbeitsplatz angekommen ist. Nämlich auf dem Weg dahin – in Hamburg findet dieser bei vielen Menschen mit Fahrzeugen des HVV statt. „Wir haben 750 Personen, die in der Hochbahn- und der S-Bahn-Wache tätig sind. Natürlich werden wir dann gucken, wie diese Menschen das entsprechend kontrollieren“, hatte Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) bereits frühzeitig angekündigt.
Wir haben 750 Personen, die in der Hochbahn- und der S-Bahn-Wache tätig sind. Natürlich werden wir dann gucken, wie diese Menschen das entsprechend kontrollieren
In den Bussen und Bahnen des HVV werden diese Kontrollen der 3G-Nachweise nur stichprobenartig vorgenommen. Vor dem Beginn der neuen 3G-Regel im HVV hat die Hochbahn – unter anderem via Twitter – noch einmal explizit darauf hingewiesen, was nun gilt – und welche Dokumente Fahrgäste dabei haben sollen: Wer sich in einem Fahrzeug des HVV durch die Stadt bewegt, der sollte einen Genesenen- oder einen Impfnachweis mit sich führen. Oder aber einen zertifizierten Testnachweis, der maximal 24 Stunden alt ist. Selbsttests zählen aich hier nicht. Zum Abgleich der Personendaten sollt auch hier ein Ausweis mitgeführt werden. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.