2G-Plus in Hamburg: Senat präzisiert Regelungen – das gilt ab dieser Woche
Ab 10. Januar 2022 wird in Hamburg die 2G-Plus-Regel ausgeweitet. Eine Reaktion auf die steigende Inzidenz und viele Omikron-Fälle. 24hamburg.de gibt eine Übersicht.
Hamburg – Das Coronavirus hat Hamburg weiterhin fest im Griff. Und hält die Politik in der Hansestadt Hamburg in Atem. Immer wieder muss der Hamburger Senat um Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) auf die neusten Entwicklungen reagieren: Zuletzt hat er dies am Dienstag, 4. Januar 2022 getan. Mit dem Ergebnis, dass in Hamburg 2G-Plus 2G ersetzen wird. Die neuen Corona-Maßnahmen in Hamburg, wo Bürgerinnen und Bürger direkt nach ihrer Auffrischungsimpfung als geboostert gelten, treten ab dem 10. Januar 2022 in Kraft.
24hamburg.de listet auf, was dann gilt – nachdem der Hamburger Senat einige der 2G-Plus-Reglungen präzisiert hat.
Stadt in Deutschland: | Hamburg |
Fläche: | 755,2 km² |
Einwohner: | 1,841 Millionen |
Erster Bürgermeister: | Peter Tschentscher (SPD) |
Ausweitung von 2G-Plus: Gastronomen laufen Sturm gegen Senat – das sehen Regeln ab 10. Januar 2022 vor
Unter anderem gilt in Hamburg ab dem 10. Januar 2022 2G-Plus auch in der Gastronomie. Darauf reagiert selbst TV-Koch Tim Mälzer, der seine „Bullerei“ im Hamburger Schanzenviertel dicht macht und dafür von seinen Fans auf Instagram richtig gefeiert wird. Bereits am Dienstag, 4. Januar 2022, hatte Senatssprecher Marcel Schweitzer erläutert, welche Bereiche von der Ausweitung der 2G-Plus-Regelung betroffen sind, wegen der aktuell die Gastronomen in der Stadt von Alster und Elbe gegen den Hamburger Senat Sturm laufen.

Neben der Gastronomie – also für Bars und Restaurants – gilt die 2G-Plus-Regel dann auch in Kultureinrichtungen. Hier sind Kinos und Theater betroffen, in Museen und Bücherhallen gilt 2G-Plus nicht. Dafür werden die 2G-Plus-Maßnahmen auch beim Sport in Innenräumen (auch Schwimmbäder, Fitnessstudios), bei Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten, Dienstleistungen der Körperpflege (mit Ausnahme Friseurhandwerk und Fußpflege), Prostitution, Spielbanken und Seniorentreffpunkten angewendet.
2G-Plus in Hamburg: Direkt nach der Booster-Impfung entfällt die Testpflicht
In der Hansestadt, wo es eine neue UKE-Studie über Schäden nach mildem Corona-Verlauf gibt und am 8. Januar 2022 eine „heiße“ Booster-Impfaktion in „Susi‘s Showbar“ auf St. Pauli stattfindet, entfällt bei der 2G-Plus-Regel laut des Hamburger Senats sofort nach der Booster-Imofung die Testpflicht. Menschen die nur doppelt geimpft oder genesen sind, müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr. Als genesen gelten laut des Hamburger Senats Personen, deren positiver Corona-Befund mindestens 28 Tage her ist.
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Dieser Status ist dann für höchstens sechs Monate gültig. Genesene können drei Monate nach dem Ende ihrer Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten, die dann sofort nach Erhalt von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis der Boosterung erfolgt per digitalem Zertifikat, das nach der Impfung unter anderem Apotheken ausstellen, berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Personen, die sich trotz zweier Impfungen infiziert haben, aber genesen sind, werden geboosterten Menschen gleichgestellt. Sie müssen bei der 2G-Plus-Regelung keinen zusätzlichen Test-Nachweis mehr erbringen.
2G-Plus in Hamburg: Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit
Wer sich beim Kampf gegen das Coronavirus mit dem Vakzin von Johnson & Johnson hat impfen lassen, der benötigt nur eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um von der Testpflicht befreit zu sein. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Wie der NDR berichtet sei ein zusätzlicher Test nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal pro Woche getestet würden. * 24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.