1. 24hamburg
  2. Deutschland

Video zeigt Klima-Kleber mit schmerzverzerrtem Gesicht – jetzt nimmt die Polizei Stellung

Erstellt:

Von: Michelle Brey

Kommentare

Sitzblockaden der Klima-Kleber sorgten für etliche Einsätze der Polizei in Berlin. Die „Letzte Generation“ kritisiert die Beamten. Hintergrund ist ein Video.

Berlin/München – Die vergangenen Tage in Berlin waren für viele Menschen nervenaufreibend. Etliche Blockaden von Klimaaktivisten, die sich auf Straßen klebten, wurden von der Polizei Berlin aufgelöst. Allein am Freitag (28. April) seien rund 500 Polizisten im Einsatz gewesen. Aufgrund der Proteste der „Letzten Generation“ kam es zu etlichen Einsätzen. So versuchte etwa ein Mann, die festgeklebte Hand eines Klimaaktivisten anzuzünden. Die Polizei konnte es gerade noch verhindern.

Die „Letzte Generation“ klagte jedoch über unverhältnismäßige Gewalt der Polizei gegenüber Aktivisten. Anlass dafür ist unter anderem ein Video auf Twitter. Gegenüber Merkur.de von IPPEN.MEDIA nahm die Polizei nun Stellung.

Klimakleber in Berlin: „Letzte Generation“ teilt Kritik-Video – „Was macht ihr da?“

Mit über 100.000 Aufrufen (Stand: 29. April) sorgt ein Video auf Twitter, gepostet von Raphael Thelen, einem Unterstützer der„Letzten Generation“, für großes Aufsehen. „Was macht ihr da, Polizei Berlin?“, schrieb Thelen dazu. „Dieser Protestteilnehmer war schon auf den Beinen, es gab keinen Grund in dieser Situation seine Handgelenke schmerzhaft zu biegen, bis er schreit.“ Der offizielle Account der „Letzten Generation“ retweetete das Video ohne Kommentar.

Tatsächlich zeigt das Video, wie zwei Beamte einen Aktivisten von einer Straße schaffen. Dabei biegen sie seine Handgelenke nach unten. Der Aktivist verzerrt dabei sein Gesicht vor Schmerzen. Schreie, wie sie Thelen in seinem Posting erwähnte, sind entweder aufgrund der Hintergrundgeräusche nicht zu hören oder nicht vorhanden. Polizeibeamte müssten wissen, so Thelen in seinem Tweet weiter, dass so etwas Folter sei. Es ist nicht das erste Mal, dass die „Letzte Generation“ den Einsatz von sogenannten „Schmerzgriffen“ beklagt.

Nach Kritik der „Letzten Generation“: Polizei reagiert – und erklärt

In einem Statement gegenüber IPPEN.MEDIA nahm die Polizei Berlin zunächst allgemein Stellung. Grundsätzliche gelte, dass bei der Polizei keine Techniken zur Anwendung kommen, die per se als Maßnahmenziel das Erzeugen von Schmerzen haben.

Weiter heißt es: „Je nach Situation und Einzelfall im Einsatzgeschehen können jedoch unter anderem Druck- und Zugtechniken, Transporttechniken und -griffe sowie das Einsetzen von Druckpunkt- und Hebeltechniken bzw. -griffen eingesetzt werden, die das für alle Beteiligten möglichst wenig verletzungsträchtige und ungefährliche Überwinden eines Widerstandes gegen andere polizeiliche Maßnahmenzwecke (zum Beispiel gegen die Auflösung einer Sitzblockade) als Zielrichtung haben. Schmerzreize entstehen dabei nur, wenn die Betroffenen sich der Bewegungsrichtung widersetzen.“

Die genannten Techniken würden als körperliche Gewalt gegen Personen gelten. Geregelt sei das im Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) im § 2 (2). Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Techniken könne sich aus Einsatzanlässen ergeben, bei denen:

Dementsprechend würden diese Techniken etwa auch beim Wegtragen von Personen Anwendung finden. „Dabei sind die Techniken grundsätzlich nahezu schmerzfrei und führen erst im Falle von einsetzenden oder anhaltenden Widerstandshandlungen zu Schmerzen“, betonte die Polizei Berlin auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Intensität und Modus des Wegtragens würden anhand von vier Faktoren bestimmt:

„Sowohl das Wegtragen als auch die Anwendung der genannten Techniken gelten als Anwendung körperlicher Gewalt im Sinne des UZwG Berlin und können gleichermaßen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein. Letztlich entscheiden die Einsatzkräfte im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der jeweiligen Begleitumstände, welches Mittel geeigneter ist und daher angewandt wird“, so die Polizei Berlin weiter.

Polizei reagiert auf Kritik: „Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“

„Es gilt bei allen polizeilichen Eingriffstechniken der Grundsatz des Übermaßverbots bzw. der Verhältnismäßigkeit, dessen Beachtung stets höchste Priorität hat.“ Personen würden - einer zugrundeliegenden abgestuften Verfahrensweise - erst angesprochen und aufgefordert werden, Handlungen zu unterlassen. In der Folge würden Zwangsmaßnahmen angedroht und gegebenenfalls auch in Einzelgesprächen erläutert werden.

„Der transparente Umgang mit Fehlverhalten von Mitarbeitenden, insbesondere aber mit den daraus resultierenden Konsequenzen gehört zum Selbstverständnis der Polizei Berlin“, hieß es in dem Statement.

Sollte im Fall des Vorgehens in dem Video „ein Fehlverhalten der beteiligten Dienstkräfte“ erkannt werden, „erfolgen von Amts wegen straf- und disziplinarrechtliche Untersuchungen.“ Im Detail ging die Polizei auf das Vorgehen in dem Video nicht weiter ein.

Indes wächst die „Letzte Generation“ weiter, immer mehr Menschen schließen sich ihr an. Ein Aktivist nannte gegenüber FR.de von IPPEN.MEDIA einen möglichen Hintergrund. (mbr)

Über IPPEN.MEDIA

Das IPPEN.MEDIA-Netzwerk ist einer der größten Online-Publisher Deutschlands. An den Standorten Berlin, Hamburg/Bremen, München, Frankfurt, Köln, Stuttgart und Wien recherchieren und publizieren Journalistinnen und Journalisten unserer Zentralredaktion für mehr als 50 Nachrichtenangebote. Dazu zählen u.a. Marken wie Merkur.de, FR.de und BuzzFeed Deutschland. Unsere Nachrichten, Interviews, Analysen und Kommentare erreichen mehr als 5 Millionen Menschen täglich in Deutschland.

Auch interessant

Kommentare