Karfreitag: Was man am Feiertag vor Ostern darf – und was nicht
An Ostern gelten in den Bundesländern spezielle Regeln – und auch schon am Karfreitag. Grillen, Fußball, Tanzen – was ist an dem Feiertag erlaubt?
München – Tanzen? Feiern? Grillen? Fleisch essen? Fußball spielen? An Karfreitag ist kurz vor Ostern so manches verboten – und vieles unerwünscht. Geht es zumindest nach dem christlichen Glauben, den in Deutschland längst nicht mehr jeder lebt. Dennoch ist Karfreitag ein sogenannter „stiller Feiertag“.
Karfreitag vor Ostern: Tanzen, Fußball, Grillen – Was erlaubt ist und was nicht
Ein Feiertag, der besonders im öffentlichen Leben verankert ist. Die Silbe „Kar“ steht dabei für Trauer beziehungsweise Klage und Kummer. Heißt: Freude und Feiern ist für Christen an Karfreitag nicht angemessen. Jene grundsätzlich schönen Eigenschaften sollen dann auch öffentlich nicht zur Schau gestellt werden.
Christen gedenken an Karfreitag indes Jesu Christi, der an diesem Freitag am Kreuz gestorben sein soll. Was darf man also? Und was nicht? Die Regeln und Vorgaben unterschieden sich in den einzelnen Bundesländern.
Karfreitag: Grillen nicht gesetzlich verboten
Entgegen anders lautender Annahmen ist das Grillen in der Öffentlichkeit nicht verboten. Es gibt keine entsprechenden Gesetzesparagrafen, auf die sich die Ordnungsbehörden berufen könnten.

Das Problem an Ostern 2023 dürfte vielmehr das Wetter sein. Sogar mit Schnee und Frost muss an den Feiertagen gerechnet werden. Grillwetter sieht doch anders aus.
Ist Fleisch essen verboten? Christen fasten – aber gesetzlich gilt keine Vorgabe
Karfreitag ist in der römisch-katholischen Kirche fester Bestandteil des Osterfastens. Deshalb essen viele gläubige Christen kein Fleisch. Stattdessen essen viele Fisch. Auch in Lokalen, die geöffnet haben, wird in der Regel explizit Fisch angeboten. Eben jener Fisch dient als Bekenntnis zum christlichen Glauben.
Gesetzlich gilt wie beim Grillen: Fleisch in der Öffentlichkeit zu essen, ist keinesfalls verboten. Es ist letztlich jedem selbst überlassen, wie sie oder er mit dieser Tradition umgeht.
Öffentliches Tanzverbot: Strenge Bayern - weniger strenge Hanseaten
Staatliche Regeln gelten dagegen sehr wohl für das sogenannte Tanzverbot. Konkret: Das „Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage“ verbietet Tanzveranstaltungen in Discos, Clubs, Bars und Kneipen sowie den Großteil von Konzerten, außer, es handelt sich zum Beispiel um eine besinnliche Darbietung klassischer Musik.
Viele Discos und Clubs haben über die Feiertage erst gar nicht geöffnet. Spielhallen müssen ebenfalls geschlossen bleiben. Was das Tanzverbot angeht, gelten besonders die Bundesländer Hessen und Bayern als streng. In Hessen beginnt das Tanzverbot schon in der Nacht auf Gründonnerstag um 4 Uhr. Es muss bis Karsamstag um 24 Uhr eingehalten werden, weswegen mancher Club seine DJs erst ab Mitternacht auf Ostersonntag wieder auflegen lässt.

Sehr ähnlich sieht es im Freistaat aus: Hier greift das Tanzverbot ab Gründonnerstag (6. April), 2 Uhr in der Nacht. Es endet, wie in Hessen, um 24 Uhr von Karsamstag auf Ostersonntag. Manche Klubs weisen darauf hin, dass sie Gäste schon früher am Karsamstag hereinlassen, aber erst ab 23.59 Uhr wieder Party erlaubt ist.
Wie dagegen 24hamburg.de berichtet, tritt das Tanzverbot in der Hansestadt erst in der Nacht auf Karfreitag, ab 2 Uhr in Kraft. Ab Karsamstag haben die Dancefloors dort wieder normal geöffnet. Das Tanzverbot gilt hier also nur in der Nacht von Karfreitag auf Ostersamstag.
Sportveranstaltungen und Fußball-Bundesliga: Am Karfreitag wird nirgends gespielt
Party auf den Rängen der Fußball-Stadien gibt es an Karfreitag ebenfalls nicht. An diesem 7. April ruht der Ball zwischen Berlin, Dortmund, Frankfurt und München. Erst am Karsamstag geht es weiter.
Auch in der 2. Bundesliga, in der 3. Liga und in allen anderen nachfolgenden Amateurligen geht am Karfreitag nichts. Dasselbe gilt für die Play-offs im Eishockey oder etwa für den Spielbetrieb im Handball.

Filme in TV und Kino: Zu viel Freude und Gewalt sind nicht erlaubt
Selbst die Filmbranche ist an Karfreitag von Verboten nicht ausgenommen. Hier gilt: Zu viel ausschweifende Freude und zu heftige Gewalt sind nicht angebracht. So dürfen an Karfreitag mehr als 700 Filme nicht im TV oder im Kino laufen. Seit 1980 werden Filme von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eigens als „nicht feiertagsfrei“ gekennzeichnet.
Dazu zählen zum Beispiel „Heidi in den Bergen“, „Die Feuerzangenbowle“ oder „Police Academy“. Dass die internationalen Streamingdienste Netflix oder Amazon Video etwa Filme aus ihrem Angebot nehmen, ist nicht bekannt. Hier dürfte sich nichts ändern. (pm)