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Klima-Aktivisten verraten ihre Namen vor Gericht nicht: Polizist fürchtet, dass sie ohne Strafe davonkommen

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Von: Victoria Krumbeck

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Sie sind angeklagt, doch das Gericht weiß nicht, wer sie sind: Drei Klimaaktivisten verheimlichen ihre Identität vor Gericht. Die Justiz rätselt.

München/Bautzen – Im Februar 2023 berichtete die Deutsche Presse-Agentur, dass ein Protestcamp in einem Waldstück bei Ottendorf-Okrilla, nördlich von Dresden geräumt wurde. Klimaaktivisten hatten sich in Bäumen verschanzt, um die Rodung des Geländes zu vermeiden. Etwa eineinhalb Jahre wurde das Gebiet besetzt, auf dem Kies abgebaut werden soll. Die Aktion hat für ein paar Aktivisten rechtliche Konsequenzen. Doch sie wollen ihre Identität vor Gericht nicht preisgeben. Andere Aktivisten mussten für ihre Proteste bereits in den Knast.

Vor Gericht: Klimaaktivisten verraten Identität nicht – Prozess verschoben

Drei unbekannte Personen sollen bei der Räumung des Camps „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet haben, wie die Bild berichtete. Da sie ihre Identität verbergen, werden sie von der Justiz als „Unbekannte Person“ (UP) bezeichnet. „UP Heibo 03“, „UP Heibo 14“ und „UP Heibo 13“ sollten am Montag (8. Mai) vor Gericht erscheinen. Zwei von ihnen waren nach Bild-Informationen da, der dritte Angeklagte blieb fern, da er außer Vollzug sein soll.

Polizisten räumen ein Baumhaus des Protestcamps im Waldstück Heidebogen bei Ottendorf-Okrilla.
Polizisten räumen ein Baumhaus des Protestcamps im Waldstück Heidebogen bei Ottendorf-Okrilla. © Sebastian Kahnert/dpa

„Im vorliegenden Fall sah der Ermittlungsrichter keine Fluchtgefahr, weil der Beschuldigte die Adresse seines Anwalts als ladungsfähige Anschrift angegeben und eine Kaution in Höhe von 800 Euro hinterlegt hatte“, so die Gerichtssprecherin Gesine Tews zur Bild. Gegen alle drei UP lag ein Haftbefehl vor. Die Unbekannten kamen jedoch durch Zahlungen einer Kaution frei.

Vor Gericht schwiegen die zwei Angeklagten weiterhin zu Ihrer Identität. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dazu weiter. Erst wenn die Personalien geklärt sind, soll es einen neuen Prozesstermin geben. Sollten die Angeklagten verurteilt werden, wäre dies keine Seltenheit. Mitglieder der Klima-Gruppe „Letzte Generation“ mussten sich bereits vor Gericht verantworten und ins Gefängnis.

Klima-Aktivsten schweigen - Identität verheimlichen ist keine Straftat

„Sowas wie hier haben wir noch nicht erlebt“, sagte ein Polizist der Bild. Eine mögliche Geldstrafe zu verhängen und das Geld zu bekommen, lässt sich schwer durchsetzen. „Möglicherweise müssen wir hinnehmen, dass diese nicht durchgesetzt werden kann“, so Tews weiter. „Ohne das Wissen, wer das ist, ob er schon einmal eine Straftat begangen hat, bleibt bei einem Urteil natürlich eine Gerechtigkeitslücke. Die Alternative wäre Straffreiheit, die ebenfalls nicht zu vertreten wäre“, erklärte die Gerichtssprecherin.

Solche Fälle sind keine Seltenheit. Einen ähnlichen Fall gab es auch im Jahr 2018. Damals waren vier Klimaaktivisten in Untersuchungshaft. Der Anwalt Udo Vetter hatte dazu mit Deutschlandfunk Nova gesprochen. Er erklärte, dass das Strafrecht auch für Personen gelte, die ihre Personalien verschweigen. Dass die Identität nicht verraten wird, ist jedoch keine Straftat. Es handle sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von maximal 1.000 Euro fällig werden kann. Laut Deutschlandfunk Nova können in solchen Fällen auch Zwangsmittel angewendet werden.

Klimaaktivisten halten auch legale Camps ab, wie etwa die Gruppe Extinction Rebellion in Berlin. Dabei sollen auch Straßenblockaden geübt worden sein. (vk)

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