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Anschläge für den IS in Deutschland geplant? Jugendliche in Hamburg vor Gericht

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Von: Sebastian Peters

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Sie sollen für den Islamischen Staat (IS) Anschläge in Deutschland geplant haben. Am Hamburger Oberlandesgericht soll der Fall verhandelt werden.

Hamburg/Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei junge mutmaßliche Islamisten erhoben, die verdächtigt werden, im Namen des Islamischen Staats (IS) Anschlagspläne in Deutschland geschmiedet zu haben. Der Prozess wird am Hamburger Oberlandesgericht im Rahmen des Jugendstrafrechts stattfinden, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte. Beide Beschuldigten wurden im September des letzten Jahres unabhängig voneinander festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

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Zwei Jugendliche mutmaßliche IS-Anhänger sollen Anschläge in Deutschland geplant haben

Einer der Beschuldigten, ein Deutsch-Kosovare, soll beabsichtigt haben, einen Anschlag zu verüben. Hierfür soll er sich von einem Mitglied des IS-Ablegers in Afghanistan erklären lassen haben, wie man einen Sprengsatz baut. Laut den Ermittlern befürchtete er jedoch, dass seine Pläne vereitelt werden könnten, und plante stattdessen, Polizisten mit einem Messer anzugreifen. Er wurde jedoch festgenommen, bevor er seine Tat ausführen konnte.

Jugendliche Islamisten wegen Anschlagsplänen in Deutschland angeklagt
Jugendliche Islamisten wegen Anschlagsplänen in Deutschland angeklagt © Christian Charisius/dpa

Der zweite Beschuldigte, der die russische Staatsangehörigkeit hat, soll eingeweiht gewesen sein und den Kontakt nach Afghanistan hergestellt haben. Er soll auch versucht haben, ein Messer für den Angriff zu beschaffen. Die Ermittler werfen ihm vor, in einer von ihm gegründeten Chatgruppe Jugendliche aufgerufen und Anleitungen zum Bombenbau verteilt zu haben.

Hier soll er auch zwei grausame Hinrichtungsvideos veröffentlicht haben. Dieser Beschuldigte wurde zwei Wochen früher festgenommen, nach einem Haftbefehl des Amtsgerichts Bremerhaven, und der Fall wurde später von der Bundesanwaltschaft übernommen. Das genaue Alter der Beschuldigten wurde nicht mitgeteilt. Im Strafrecht gilt als Jugendlicher, wer bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

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