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AfD-Chaos in Bremen: Heute wird über Beschwerden gegen Wahl-Entscheidung entschieden

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Von: Fabian Raddatz

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Beim Landeswahlausschuss sind mehrere Beschwerden eingegangen – teils aus den zerstrittenen AfD-Vorständen. Heute wird über die Listen neu entschieden.

Bremen – Der Landeswahlausschuss entscheidet heute über AfD-Listen für die Bremer Bürgerschaftswahl. Wie der stellvertretende Landeswahlleiter, Sebastian Berger, laut eines Berichts des Weser Kurier am Dienstag mitteilte, seien fünf Beschwerden zum Umgang mit den AfD-Listen fristgerecht eingegangen.

AfD-Chaos in Bremen geht weiter: Mehrere Beschwerden gegen Wahl-Entscheidung
Wird sie zugelassen oder nicht: Die AfD Bremen steht vor der Bürgerschaftswahl im Mai auf der Kippe. © Carmen Jaspersen & Nicolas Armer/dpa

Der innerlich tief zerstrittenen AfD droht in der Stadt Bremen weiterhin ein Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Die Wahlleitung der Stadt entschied: Die Partei darf nicht zur Bürgerschaftswahl antreten. Grund: Aus der Partei seien zwei konkurrierende Wahlvorschläge von verschiedenen Vorständen eingegangen. Eine Partei dürfe laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen.

AfD-Chaos in Bremen geht weiter: Mehrere Beschwerden gegen Wahl-Entscheidung

Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Nun haben beide Lager fristgerecht eine Beschwerde gegen die Zurückweisung des eingereichten Wahlvorschlages eingelegt. Zudem habe die AfD dagegen Beschwerde eingelegt, dass sie nicht zur Beiratswahl in Hemelingen zugelassen wurde, schreibt der Weser Kurier.

Bei einer weiteren Beschwerde handele es sich demnach um die Zulassung der AfD-List im Beiratsbereich Burglesum.

Beschwerden gegen AfD-Ausschluss von der Bremen-Wahl eingegangen: Entscheidung am Donnerstag

Am heutigen Donnerstag, 23. März 2023, muss der Landeswahlausschuss neu entscheiden: Gibt sie den Beschwerden statt und lässt die AfD zur Bremer Bürgerschaftswahl zu? Oder wird die Partei nicht auf der Liste oder in Teilen erscheinen?

Laut Weser Kurier sei der Rechtsweg nach der Entscheidung am Donnerstag ausgeschöpft. Wolle die AfD diese anfechten, müsste sie die Wahl anfechten. Das sei aber erst nach der Bürgerschaftswahl am 14. Mai möglich. Laut aktuellen Umfragen wäre die AfD bei der Bremen-Wahl am 14. Mai 2023 auf rund 7 Prozent der Wählerstimmen gekommen.

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